Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 1) zu 3/7 und die Beklagte zu 2) zu 4/7.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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