1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 20.11.2020 -
2. Die Rechtbeschwerde wird nicht zugelassen.
1.
Am 14.10.2020 hat das Arbeitsgericht das Zustandekommen eines gerichtlichen Vergleichs festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt lag die formularmäßige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers vor, der mit Einreichung der Klageschrift am 27.08.2020 gegen ein fristlose Kündigung PKH beantragt hat.
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