1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 14.05.2019, Az.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Gebührenstreitwert für die Berufungsinstanz wird auf 6.968,33 € festgesetzt.
I.
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