Das Versäumnisurteil vom 24.09.2020, mit dem die Berufung des Klägers zurückgewiesen worden war, wird aufrechterhalten.
2.Der Kläger hat auch die weiteren Kosten zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und in diesem Zusammenhang um die Zeugniserteilungspflicht des Arbeitgebers.
1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|