BVerwG - Beschluss vom 04.06.2019
1 WDS-VR 6.19
Normen:
WBO § 17 Abs. 3 S. 2; WBO § 17 Abs. 6 S. 1-2; SGB IX § 178 Abs. 2 S. 1-2;

Versetzung eines Berufssoldaten im Dienstgrad eines Fregattenkapitäns bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses

BVerwG, Beschluss vom 04.06.2019 - Aktenzeichen 1 WDS-VR 6.19

DRsp Nr. 2019/10353

Versetzung eines Berufssoldaten im Dienstgrad eines Fregattenkapitäns bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses

Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung.

Tenor

Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (BVerwG 1 WB 15.19) gegen die Versetzungsverfügung Nr. ... des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 27. August 2018 in Gestalt des Beschwerdebescheids des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Mai 2019 anzuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

WBO § 17 Abs. 3 S. 2; WBO § 17 Abs. 6 S. 1-2; SGB IX § 178 Abs. 2 S. 1-2;

Gründe

I

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen seine Versetzung.

Der Antragsteller ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Fregattenkapitäns; seine Dienstzeit endet voraussichtlich mit Ablauf des 30. September ... . Er ist wohnhaft in A., ledig und kinderlos. Seit dem 16. Februar 2016 ist er als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 50 anerkannt.