LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.02.2019
7 Sa 210/18
Normen:
KSchG § 13 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 24.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3607/17

Vertrauen auf Zusage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.02.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 210/18

DRsp Nr. 2019/12400

Vertrauen auf Zusage

1. Eine Kündigung ist schon vor Dienstantritt zulässig, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Das Vertrauen auf die Zusage und die vom Arbeitnehmer vorgenommenen Dispositionen stehen dem nicht entgegen.2. Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes wirken die Grundrecht über die Generalklauseln wie z.B. der Sittenwidrigkeit.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. April 2018, Az.: 6 Ca 3607/17, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 13 Abs. 2 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer seitens der Beklagten vor dem vereinbarten Dienstbeginn erklärten ordentlichen Kündigung.

Der am 24. Oktober 1965 geborene, verheiratete Kläger war seit dem 1. Oktober 2008 beim Klinikum in D. als Chefarzt der Abteilung für Innere Medizin mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von zuletzt circa 440.000,00 EUR brutto beschäftigt.