Die Klägerin begehrt von der Beklagten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit (BU).
Die 1941 in Jugoslawien geborene Klägerin hat keinen Ausbildungsberuf mit formalem Abschluß erlernt. Sie hat in der Zeit von 1963 bis 1971 und von 1986 bis 1989 in Deutschland verschiedene ungelernte Tätigkeiten als Arbeiterin verrichtet, zuletzt als Buffetkraft in einem Schnellimbiß. Rentenanträge der Klägerin von 1971 und 1980 wurden mangels Vorliegens von EU oder BU abgelehnt.
Im November 1989 beantragte die Klägerin erneut Rente. Die Beklagte lehnte den Antrag ab, da EU oder BU nicht gegeben sei (Bescheid vom 18. Juni 1990). Das Sozialgericht (
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