Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 16. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. März 2017 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 23. August 2016 teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde insgesamt wie folgt neu gefasst:
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