Auf die Revision der Beklagten zu 2 wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts vom 22. Februar 2017 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zu 2 zur Zahlung eines Betrages von 112.241,74 € an Zinsen aus dem Zeitraum vor dem 6. August 2009 verurteilt worden ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerinnen nehmen - soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse - die Beklagte zu 2 auf Zahlung von Zinsen in Anspruch.
Die Klägerin zu 2 produziert Fensterprofile aus Kunststoff. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Klägerin zu 1, einer Firmen-Holding. Diese ist Eigentümerin der Anlage und des Fabrikgeländes, die sie an die Klägerin zu 2 verpachtet hat.
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