LAG Hamm, vom 15.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 928/22
ArbG Iserlohn, vom 12.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 630/22
Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des BerufungsurteilsSubstantiierter Tatsachenvortrag für die Begründung der sofortigen Beschwerde nach § 72b ArbGGTatsachenvortrag zur Aufklärung gerichtsinterner Vorgänge bezüglich der Versäumung der Fünfmonatsfrist
BAG, Beschluss vom 26.10.2023 - Aktenzeichen 8 AZB 18/23
DRsp Nr. 2023/14481
Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des BerufungsurteilsSubstantiierter Tatsachenvortrag für die Begründung der sofortigen Beschwerde nach § 72bArbGGTatsachenvortrag zur Aufklärung gerichtsinterner Vorgänge bezüglich der Versäumung der Fünfmonatsfrist
Die Begründung einer sofortigen Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils nach § 72bArbGG erfordert die substantiierte Darlegung von Tatsachen, die die Versäumung der Fünfmonatsfrist belegen.Orientierungssätze:1. Für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde nach § 72bArbGG wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils ist die substantiierte Darlegung von Tatsachen, die die Versäumung der Fünfmonatsfrist belegen, erforderlich (Rn. 5).2. Die Tatsachen, die die Versäumung der Fünfmonatsfrist belegen, sind typischerweise gerichtsinterne Vorgänge. Deshalb ist eine Bezugnahme auf Akteneinsicht oder eine Auskunft der Geschäftsstelle des Landesarbeitsgerichts ausreichend. In Betracht kommt zudem die Einholung einer amtlichen Auskunft des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts (Rn. 5).
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