LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.01.2019
6 Sa 192/18
Normen:
BGB § 611a; BGB § 612 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 28.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 477/17

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vergütung von Überstunden

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.01.2019 - Aktenzeichen 6 Sa 192/18

DRsp Nr. 2019/5561

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vergütung von Überstunden

Verlangt der Arbeitnehmer aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung, tarifvertraglicher Verpflichtung des Arbeitgebers oder § 612 Abs. 1 BGB Arbeitsvergütung für Überstunden, so hat er darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Vorzutragen ist, an welchem Tag der Arbeitnehmer von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereit gehalten hat. Weitere Voraussetzung ist, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind (hier verneint).

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern -Auswärtige Kammern Pirmasens- vom 28. März 2018 - 4 Ca 477/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a; BGB § 612 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Arbeitsvergütung und die Vergütung von Überstunden.

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