BSG - Urteil vom 27.04.1989
11 RAr 99/88
Normen:
AFG § 128a; HGB § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BSGE 65, 72

Voraussetzungen für die Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128a AFG

BSG, Urteil vom 27.04.1989 - Aktenzeichen 11 RAr 99/88

DRsp Nr. 1999/6767

Voraussetzungen für die Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128a AFG

1. Bei klar erkennbarer Nichtigkeit der Wettbewerbsabrede setzt die Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128a AFG regelmäßig voraus, daß das Arbeitsamt die Vertragsparteien auf die Nichtigkeit hingewiesen hat und der Arbeitgeber dennoch auf der Einhaltung besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 128a; HGB § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen
BSGE 65, 72