Voraussetzungen für die Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128a AFG
BSG, Urteil vom 27.04.1989 - Aktenzeichen 11 RAr 99/88
DRsp Nr. 1999/6767
Voraussetzungen für die Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128aAFG
1. Bei klar erkennbarer Nichtigkeit der Wettbewerbsabrede setzt die Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128aAFG regelmäßig voraus, daß das Arbeitsamt die Vertragsparteien auf die Nichtigkeit hingewiesen hat und der Arbeitgeber dennoch auf der Einhaltung besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]