Die Revision gegen das Urteil des Richterdienstsenats bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht vom 28. November 2017 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsgegner wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden darf.
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