Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 2015 -
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Juli 2014 geendet hat.
Der beklagte Landkreis ist Träger von Berufsschulen, ua. des Beruflichen Schulzentrums F. An Berufsschulen kann für Jugendliche, die ein Berufsausbildungsverhältnis nicht nachweisen, ein Berufsvorbereitungsjahr eingerichtet werden. Hierbei werden die Jugendlichen durch Sozialpädagogen betreut. Seit dem Schuljahr 2008/2009 bietet der Beklagte am Beruflichen Schulzentrum F. ein "zweijähriges Berufsvorbereitungsjahr" unter der Bezeichnung "gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr" an.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|