BSG - Urteil vom 27.04.1989
9 RV 9/88
Normen:
BVG § 18 Abs. 2 S. 1; GG Art. 1, Art. 2 ; SGB I § 13 ;
Fundstellen:
BSGE 65, 56
NJW 1990, 790

Wahl der Behandlungsmethode durch den Versorgungsberechtigten

BSG, Urteil vom 27.04.1989 - Aktenzeichen 9 RV 9/88

DRsp Nr. 1999/6770

Wahl der Behandlungsmethode durch den Versorgungsberechtigten

1. Das Recht des Versorgungsberechtigten, sich für eine bestimmte vertretbare, wenn auch nicht allgemein praktizierte Operationsmethode zu entscheiden, wird durch das Sachleistungsprinzip nicht eingeschränkt.2. Die Kosten der Operation in einer Privatklinik sind dem Berechtigten in angemessener Höhe zu erstatten, wenn ihm zugelassene Krankenhäuser mit der von ihm gewünschten Operationsmethode von der Verwaltung nicht oder nicht rechtzeitig nachgewiesen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 18 Abs. 2 S. 1; GG Art. 1, Art. 2 ; SGB I § 13 ;
Fundstellen
BSGE 65, 56
NJW 1990, 790