LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.03.2019
6 Sa 334/18
Normen:
ZPO § 256;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 07.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 987/18

Werthaltigkeit der Tätigkeit für berufliche Erfahrung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2019 - Aktenzeichen 6 Sa 334/18

DRsp Nr. 2019/13690

Werthaltigkeit der Tätigkeit für berufliche Erfahrung

Die einschlägige Berufserfahrung ist daran zu messen, ob die bereits ausgeübte Tätigkeit weiter fortgesetzt wird oder zumindest etwas Gleichartiges erfolgt. Es kommt auf die Werthaltigkeit der Tätigkeit an. Der bloße Hinweis auf die Einstufung in Entgeltgruppen in einem Schreiben stellt keine rechtsverbindliche Zusage dar.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 07. August 2018 - 2 Ca 987/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 256;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den tariflichen Stufenaufstieg des Klägers.

Der 1974 geborene Kläger hat im März 2001 einen Abschluss als Diplom-Ingenieur Bauingenieurwesen, Vertiefungsfächer Wasserbau und Gewässerschutz, Grundbau und Bodenmechanik, Bauwirtschaft und Baubetrieb erworben. Bis Februar 2002 war er - wie schon zuvor ab November 2000 - Forschungsstudent an der University of Glasgow, im Anschluss daran bis Oktober 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Heriot-Watt-University Edinburgh, sowie von November 2002 bis September 2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der University of Glasgow. Wegen der inhaltlichen Einzelheiten der Beschäftigung wird auf den Lebenslauf des Klägers (Bl. 13 ff. d. A.) Bezug genommen.