BSG - Urteil vom 16.08.1989
7 RAr 24/88
Normen:
AFG § 63, § 64 Abs. 1 Nr. 4, § 72 Abs. 1 S. 3, § 72 Abs. 1 S. 4, § 72 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1, § 54 Abs. 4, § 78 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 65, 238

Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich Leistungsantrag nach § 72 Abs. 2 AFG, Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG

BSG, Urteil vom 16.08.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 24/88

DRsp Nr. 1999/6956

Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich Leistungsantrag nach § 72 Abs. 2 AFG, Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG

1. Bei Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach den §§ 63 und 64 Abs. 1 AFG ist in dem Widerspruch hiergegen in der Regel zugleich ein Leistungsantrag nach § 72 Abs. 2 AFG zu sehen.2. Die Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG ist allein die richtige Klageart, wenn der Antrag auf Leistungen schon während des Vorverfahrens gestellt wird, wobei dem eine bisher fehlende Verwaltungsentscheidung über den Leistungsantrag nicht entgegensteht(Anschluß an BSG vom 17.5.1983 - 7 RAr 13/82). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 63, § 64 Abs. 1 Nr. 4, § 72 Abs. 1 S. 3, § 72 Abs. 1 S. 4, § 72 Abs. 2; SGG § 54 Abs. 1, § 54 Abs. 4, § 78 Abs. 1 ;
Fundstellen
BSGE 65, 238