Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 12.04.2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.652,17 EUR brutto abzüglich 171,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2017 zu zahlen.
II.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
III.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 13/16 und die Beklagte zu 3/16.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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