Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 29.04.2019 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in prozessrechtlicher Hinsicht um die Zulässigkeit eines Einspruchs der Beklagten gegen ein erstinstanzlich erlassenes Versäumnisurteil und in der Sache um restliche Vergütungsansprüche des Klägers aus einem zum 30.09.2018 beendeten Arbeitsverhältnis.
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