LAG Köln - Urteil vom 16.08.2019
11 Sa 379/18
Normen:
BGB § 611; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 4795/17

Wirksamkeit der formularmäßigem Befristung eines Arbeitsvertrages auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

LAG Köln, Urteil vom 16.08.2019 - Aktenzeichen 11 Sa 379/18

DRsp Nr. 2020/15395

Wirksamkeit der formularmäßigem Befristung eines Arbeitsvertrages auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

1. Die Vereinbarung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht unklar i.S. von § 305c Abs. 2 BGB. Das gilt insbesondere dann, wenn im Vertragswerk kein plausibler Anhaltspunkt enthalten ist, wonach ein verständiger und redlicher Vertragspartner die Regelung dahin verstehen durfte, dass etwa das amerikanische oder belgische Renteneintrittsalter gemeint war. 2. Eine solche Befristungsabrede ist durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt, da das Bedürfnis des Arbeitgebers nach einer sachgerechten und berechenbaren Personal- und Nachwuchsplanung das Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers jedenfalls dann regelmäßig überwiegt, wenn dieser durch den Bezug einer Regelaltersrente wirtschaftlich abgesichert ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin sowie die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.01.2018 - 16 Ca 4785/17 - werden jeweils zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 66 % und die Beklagte zu 34 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 1. 2. 1. 2.