Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.02.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung nur noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Beklagten, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche der Klägerin zu 1) im Wege der Stufenklage sowie Bonus- und Prämienansprüche des Beklagten.
1. 2. a. b. c. 3.
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