LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.05.2019
4 Sa 971/18
Normen:
BGB § 613a;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 24.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 3999/18

Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines LuftverkehrbetriebesUnwirksamkeit der Kündigung bei BetriebsübergangAbgrenzung zwischen Betriebsstilllegung und BetriebsübergangWirtschaftliche Einheit bei einem LuftverkehrsbetriebSozialplan und Nachteilsausgleich bei MassenkündigungAnspruch auf Auskunft zur Betriebsnachfolge

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2019 - Aktenzeichen 4 Sa 971/18

DRsp Nr. 2019/16248

Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines LuftverkehrbetriebesUnwirksamkeit der Kündigung bei BetriebsübergangAbgrenzung zwischen Betriebsstilllegung und BetriebsübergangWirtschaftliche Einheit bei einem LuftverkehrsbetriebSozialplan und Nachteilsausgleich bei MassenkündigungAnspruch auf Auskunft zur Betriebsnachfolge

1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.08.2018 - 14 Ca 3999/18 - wird - unter gleichzeitiger Abweisung der Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 2. im Berufungsrechtszug - zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen, soweit ihre Berufung gegen die Abweisung des Kündigungsschutzantrags (Ziff. 1 der Berufungsanträge) zurückgewiesen und ihre Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 2. (Ziff. 4 der Berufungsanträge) abgewiesen wurden. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a;

Tatbestand

1. 2. - - - - - - 3. 4. 5. 1. 2. 3. - - - - - - 4. 5.