LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 31.07.2019
15 Sa 875/19
Normen:
InsO § 123;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 41 Ca 11671/18

Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines LuftverkehrbetriebesUnwirksamkeit der Kündigung bei BetriebsübergangKündigung während Elternzeit Abgrenzung zwischen Betriebsstilllegung und BetriebsübergangWirtschaftliche Einheit bei einem LuftverkehrsbetriebMassenentlassungsanzeige und Interessenausgleich bei KündigungZuständiges Arbeitsamt für Massenentlassungsanzeige

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.07.2019 - Aktenzeichen 15 Sa 875/19

DRsp Nr. 2019/13932

Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines LuftverkehrbetriebesUnwirksamkeit der Kündigung bei BetriebsübergangKündigung während Elternzeit Abgrenzung zwischen Betriebsstilllegung und BetriebsübergangWirtschaftliche Einheit bei einem LuftverkehrsbetriebMassenentlassungsanzeige und Interessenausgleich bei KündigungZuständiges Arbeitsamt für Massenentlassungsanzeige

1. Bei der Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit im Sinne der Betriebsübergangsrichtlinie übergegangen ist, ist zuerst zu prüfen, ob eine bestimmte Einheit als "wirtschaftliche Einheit organisiert war", was Sache des nationalen Gerichts ist. Erst danach schließt sich die Prüfung an, ob die Voraussetzungen für den Übergang einer solchen Einheit erfüllt sind (EuGH 10.12.1998 - verb Rs. C-173/96 u. C-247/96 - Hidalgo u.a. - Rn 28f). 2. Die wirtschaftliche Einheit muss vor dem Übergang insbesondere über eine ausreichende funktionelle Autonomie bezogen auf die Leitung der Arbeitnehmergruppe verfügen (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31f).