OLG Celle - Urteil vom 01.04.2020
13 U 10/20
Normen:
BGB § 611; BGB § 627;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 05.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 75/19

Wirksamkeit der Kündigung eines Management-Vertrages durch ein ModelBegriff des Aushandelns einer Vertragsklausel

OLG Celle, Urteil vom 01.04.2020 - Aktenzeichen 13 U 10/20

DRsp Nr. 2021/14546

Wirksamkeit der Kündigung eines Management-Vertrages durch ein Model Begriff des Aushandelns einer Vertragsklausel

1. Gibt eine Vertragspartei zu erkennen, dass eine bestimmte Klausel (hier: Ausschluss des Kündigungsrechts nach § 627 BGB bei einem Model-Managementvertrag) für sie unverzichtbar ist, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Klausel i.S. von § 305 Abs. 1 S. 3 BGB im Einzelnen ausgehandelt worden ist und damit keine der Inhaltskontrolle unterliegende Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt. 2. Der Ausschluss des Kündigungsrechts für eine feste Vertragslaufzeit von erstmalig fünf Jahren mit einer Verlängerung um jeweils weitere zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht zuvor mit einer Frist von neun Monaten gekündigt worden ist, ist unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage der Parteien zu lang und damit unwirksam.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Dezember 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg (3 O 75/19) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.