Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 17.04.2020 (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500 € zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.109 € zuzüglich Zinsen hieraus seit dem 22.10.2019 zu bezahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 24% und die Beklagte 76 %.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, sofern nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
V.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|