LAG Köln - Urteil vom 28.11.2019
7 Sa 615/19
Normen:
KSchG Arbeitsvertragsrichtlinien für die Einrichtungen des Deutschen § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 6883/18

Wirksamkeit einer Änderungskündigung hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses eines Chefarztes

LAG Köln, Urteil vom 28.11.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 615/19

DRsp Nr. 2020/7988

Wirksamkeit einer Änderungskündigung hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses eines Chefarztes

Einzelfall, in dem sich das einem bisherigen Chefarzt im Rahmen einer Änderungskündigung unterbreitete Änderungsangebot als unverhältnismäßig erweist, weil es sich nicht darauf beschränkt, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die notwendig sind, um den Inhalt des Arbeitsvertrages den geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen.

Eine Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses eines bisher als Chefarzt einer Klinik für Thorax- und Gefäßchirurgie vollzeitbeschäftigten Arztes auf ein Beschäftigungsvolumen von nur noch zehn Wochenstunden ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber darlegt, dass der Operationsbedarf in diesem Bereich um etwa 60% zurück gehen wird, sich aber nicht damit auseinandersetzt, warum der Beschäftigungsbedarf noch weiter zu reduzieren ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.07.2019 in Sachen 2 Ca 6883/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG Arbeitsvertragsrichtlinien für die Einrichtungen des Deutschen § 2;

Tatbestand