ArbG Lübeck, vom 15.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 188/22
LAG Schleswig-Holstein, vom 24.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 139/22
Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen der Täuschung über eine vorläufige Impfunfähigkeit eines in einem Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmers; Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten
BAG, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 2 AZR 55/23
DRsp Nr. 2024/820
Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen der Täuschung über eine vorläufige Impfunfähigkeit eines in einem Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmers; Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten
Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer, der im Geltungsbereich von § 20aIfSG idF vom 10. Dezember 2021 wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.Orientierungssätze:
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