Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2019 -
Der Weiterbeschäftigungsantrag wird zurückgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.
4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der am 1991 geborene Kläger ist verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er war bei der Beklagten zunächst vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. April 2017 befristet beschäftigt. Seit dem 18. September 2017 ist er erneut für die Beklagte aufgrund eines unbefristeten Vertrages als Fertigungsmitarbeiter beschäftigt.
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