Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 16. März 2017 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als seine Berufung wegen der Anträge zu Nr. 3 a) bis d) (betreffend die Beteiligung an der S. GmbH & Co. KG) zurückgewiesen worden ist.
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