Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25. Oktober 2018, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über Restvergütung für die Monate Mai 2017, Juni 2017 und Juli 2017 sowie die von der Beklagten im Wege der Widerklage geltend gemachte Rückzahlung von Ausbildungskosten (Studiengebühren).
Die Klägerin absolvierte an der X. Fachhochschule GmbH ein duales Studium. Zwecks Ausbildung bei der Beklagten haben die Parteien unter dem 11. Oktober 2015 eine "Training-on-the-Job"-Vereinbarung getroffen. In dieser heißt es auszugsweise:
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