LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.07.2019
13 Sa 1170/18
Normen:
BGB § 117; BGB § 141;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 30.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2431/17

Wirksamkeit eines nur zum Zwecke der Erlangung von Krankenversicherungsschutz eingegangenen Schein-Arbeitsverhältnisses

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2019 - Aktenzeichen 13 Sa 1170/18

DRsp Nr. 2019/15787

Wirksamkeit eines nur zum Zwecke der Erlangung von Krankenversicherungsschutz eingegangenen Schein-Arbeitsverhältnisses

1. Gegen die Annahme eines Scheinarbeitsverhältnisses im Sinne des § 117 BGB lässt sich nicht mit Erfolg einwenden, die Parteien hätten ein Arbeitsverhältnis gewollt, um für den (Schein-)Arbeitnehmer Krankenversicherungsschutz zu erlangen (entgegen LAG Köln 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 -).2. Ein derartiges Scheingeschäft kann grundsätzlich auch nicht durch Bestätigung nach § 141 BGB wirksam werden (ebenfalls entgegen LAG Köln 22.11.2002 - 11 Sa 697/02 -).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.10.2018 - 4 Ca 2431/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 117; BGB § 141;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht sowie damit zusammenhängende Ansprüche.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.