Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2021 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob sich eine Überleitungsanzeige nach § 93 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) mit Abschluss eines Vergleichs erledigt hat und der nachfolgende Widerspruchsbescheid rechtswidrig war.
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