BSG - Urteil vom 23.08.1989
10 RKg 5/86
Normen:
BKGG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ; ArbZO § 3;

Wöchentliche Mindestdauer der Schul- oder Berufsausbildung nach dem BKGG

BSG, Urteil vom 23.08.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 5/86

DRsp Nr. 1999/6952

Wöchentliche Mindestdauer der Schul- oder Berufsausbildung nach dem BKGG

1. In Schul- oder Berufsausbildung befinden sich Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn die Ausbildung sie mehr als 28 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Dabei gehören auch die notwendigen Wegezeiten zum Zeitaufwand für die Ausbildung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ; ArbZO § 3;