LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.04.2019
10 Sa 2076/18
Normen:
BiUrlG BE § 1 Abs. 1; BiUrlG BE § 1 Abs. 4; BiUrlG BE § 11 Abs. 1;
Fundstellen:
NZA 2019, 1146
NZA-RR 2019, 409
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 51 Ca 11041/18

Yogakurs als Bildungsurlaub nach dem Berliner BildungsurlaubsgesetzZielsetzung des Berliner BildungsurlaubsgesetzesWeite Auslegung des Begriffs der beruflichen Weiterbildung im Berliner Bildungsurlaubsgesetz

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2019 - Aktenzeichen 10 Sa 2076/18

DRsp Nr. 2019/8015

Yogakurs als Bildungsurlaub nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz Zielsetzung des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes Weite Auslegung des Begriffs der beruflichen Weiterbildung im Berliner Bildungsurlaubsgesetz

1. Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. 2. Bildungsurlaub in Berlin dient entweder der beruflichen Weiterbildung oder der politischen Bildung. 3. Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung erlernen, rechtfertigt die Annahme als berufliche Weiterbildung. 4. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung ist breit zu verstehen.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Oktober 2018 - 51 Ca 11041/18 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.041,69 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BiUrlG BE § 1 Abs. 1; BiUrlG BE § 1 Abs. 4; BiUrlG BE § 11 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger für die Zeit vom 22.Oktober 2018 bis einschließlich 26.Oktober 2018 fünf Tage Bildungsurlaub unter Fortzahlung der Vergütung für den Kurs "Yoga I - Erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation" an der Volkshochschule Pankow (Kursnummer Pa3549H) zu bewilligen.