BFH - Urteil vom 28.06.2023
VI R 28/21
Normen:
AO § 41 Abs. 1 Satz 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 4, § 38a Abs. 1 Satz 2, § 38a Abs. 1 Satz 3, § 42d Abs. 1 Nr. 1; SGB IV § 7d, § 7e;
Fundstellen:
BB 2023, 1941
BFH/NV 2023, 1185
NZA 2023, 1234
ZIP 2023, 2487
ZInsO 2023, 2056
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 25.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 122/18

Zeitpunkt des Zuflusses und Lohnsteuerpflicht von Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit bei Umwandlung in Wertguthaben und Gutschrift auf einem nicht insolvenzgesicherten Wertkonto

BFH, Urteil vom 28.06.2023 - Aktenzeichen VI R 28/21

DRsp Nr. 2023/10963

Zeitpunkt des Zuflusses und Lohnsteuerpflicht von Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit bei Umwandlung in Wertguthaben und Gutschrift auf einem nicht insolvenzgesicherten Wertkonto

NV: Die fehlende Insolvenzsicherung und das damit einhergehende Risiko des (Wert-)Verlusts eines vom Arbeitgeber nicht erfüllten Lohnanspruchs führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25.11.2021 - 4 K 122/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

AO § 41 Abs. 1 Satz 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 4, § 38a Abs. 1 Satz 2, § 38a Abs. 1 Satz 3, § 42d Abs. 1 Nr. 1; SGB IV § 7d, § 7e;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) zahlte verschiedenen Arbeitnehmern ab dem Jahr 2008 Gehaltsansprüche —im Wesentlichen Prämien und Weihnachtsgeld— nicht aus. Sie hatte mit den betreffenden Arbeitnehmern vereinbart, dass die nicht ausgezahlten Arbeitslöhne noch einzurichtenden sogenannten Zeitwertkonten gutgeschrieben werden sollten.