Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25.11.2021 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) zahlte verschiedenen Arbeitnehmern ab dem Jahr 2008 Gehaltsansprüche —im Wesentlichen Prämien und Weihnachtsgeld— nicht aus. Sie hatte mit den betreffenden Arbeitnehmern vereinbart, dass die nicht ausgezahlten Arbeitslöhne noch einzurichtenden sogenannten Zeitwertkonten gutgeschrieben werden sollten.
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