Der verheiratete Kläger war in der Niederlassung München der Beklagten, die ein Bauunternehmen betreibt, seit 1972 beschäftigt und gem. dem ab 1. Januar 1983 geltenden Dienstvertrag vom 22. Mai 1984 als Leiter der Abteilung Komplettbau gegen ein Monatsgehalt von 6.970,-- DM brutto eingesetzt.
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