LAG Köln - Urteil vom 04.04.2019
7 SaGa 15/18
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 2 b); ZPO § 945;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 07.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ga 71/18

Zulässigkeit der Berufung gegen eine einstweilige Urteilsverfügung bei Erledigung durch Zeitablauf

LAG Köln, Urteil vom 04.04.2019 - Aktenzeichen 7 SaGa 15/18

DRsp Nr. 2020/9687

Zulässigkeit der Berufung gegen eine einstweilige Urteilsverfügung bei Erledigung durch Zeitablauf

Die Berufung gegen ein eine einstweilige Verfügung erlassendes erstinstanzliches Urteil ist unzulässig, wenn sich der Streitgegenstand im Zeitpunkt ihrer Einlegung bereits durch Zeitablauf erledigt hat.

Tenor

Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.08.2018 in Sachen 6 Ga 71/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

ArbGG § 64 Abs. 2 b); ZPO § 945;

Tatbestand

Die Parteien streiten in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um einen Freistellungsanspruch des Verfügungsklägers vom 09.08. bis 31.08.2018.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Bonn dazu bewogen haben, der Verfügungsbeklagten aufzugeben, "den Verfügungskläger für die Zeit vom 09.08.2018 bis zum 31.08.2018 von der Arbeit freizustellen", wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des mit der Berufung angegriffenen Urteils vom 07.08.2018 Bezug genommen.

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