Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschuss vom 22.11.2018 wird als unzulässig verworfen.
2.Das gegen den VRLAG ... gerichtete Ablehnungsgesuch vom 28.12.2018 wird ebenfalls als unzulässig verworfen.
I.
Die Gegenvorstellung des Klägers ist nicht statthaft und deshalb unzulässig. Eine Gegenvorstellung setzt voraus, dass das angerufene Gericht befugt ist, die Entscheidung, gegen die sich die Gegenvorstellung richtet, abzuändern (vgl. BAG - 10.10.2012 - 5 AZN 991/12 (A), NZA 213, 167, Rn. 2 f.).
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