LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 24.01.2019
14 Sa 5/18
Normen:
ArbGG § 49;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 318/17

Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung eines AblehnungsgesuchsRechtsmissbräuchlichkeit eines wiederholten Ablehnungsgesuchs

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2019 - Aktenzeichen 14 Sa 5/18

DRsp Nr. 2019/2412

Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs Rechtsmissbräuchlichkeit eines wiederholten Ablehnungsgesuchs

1. Die Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht statthaft.2. Das wiederholte Ablehnungsgesuch bei unverändertem Sachverhalt ist rechtsmissbräuchlich.

Tenor

1.

Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschuss vom 22.11.2018 wird als unzulässig verworfen.

2.

Das gegen den VRLAG ... gerichtete Ablehnungsgesuch vom 28.12.2018 wird ebenfalls als unzulässig verworfen.

Normenkette:

ArbGG § 49;

Gründe

I.

Die Gegenvorstellung des Klägers ist nicht statthaft und deshalb unzulässig. Eine Gegenvorstellung setzt voraus, dass das angerufene Gericht befugt ist, die Entscheidung, gegen die sich die Gegenvorstellung richtet, abzuändern (vgl. BAG - 10.10.2012 - 5 AZN 991/12 (A), NZA 213, 167, Rn. 2 f.).