wird der Tenor des Urteils vom 8. Februar 2023 gemäß §§ 165, 153 Abs 1, § 138 SGG wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt.
Im Tenor heißt es in Absatz 2
statt: "Kosten sind nicht zu erstatten."
richtig: "Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens."
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|