LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.07.2019
15 Sa 75/18
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 3; KSchG § 6 S. 1; KSchG § 6 S. 2; KSchG § 7 Hs. 1; TzBfG § 17 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Reutlingen, vom 27.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 319/17

Zulässigkeit der Verlängerung der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses über zwei Jahre hinaus im Geltungsbereich eines TarifvertragesBefristungsschädlichkeit der Änderung der Vertragsbedingungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Verlängerung der sachgrundlosen Befristung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2019 - Aktenzeichen 15 Sa 75/18

DRsp Nr. 2020/4062

Zulässigkeit der Verlängerung der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses über zwei Jahre hinaus im Geltungsbereich eines Tarifvertrages Befristungsschädlichkeit der Änderung der Vertragsbedingungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Verlängerung der sachgrundlosen Befristung

1. Werden die Verlängerung der sachgrundlosen Befristung und die Änderung der Vertragsbedingungen in sehr engem zeitlichen Zusammenhang, jedoch in getrennten Vereinbarungen abgeschlossen, liegt kein befristungsschädlicher Neuabschluss eines Arbeitsvertrags vor, wenn die Vereinbarungen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bereits vorunterschrieben vorgelegt wurden und der Arbeitnehmer die Entschlussfreiheit hat, den einen Vertrag zu unterschreiben und den anderen nicht zu unterschreiben.