I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Rechtswegverweisungsbeschluss des Sozialgerichts Dresden vom 24. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
II. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Beschwerde an das Bundessozialgericht wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller wehrt sich gegen die Verweisung seines Begehrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes an das Finanzgericht Z ...
Mit Bescheid vom 29. März 2019 lehnte die Bundesagentur für Arbeit Y ... - Inkasso-Service Familienkasse - einen Antrag des Antragstellers auf Stundung einer Forderung in Höhe von 1.827,71 EUR unter Hinweis auf §
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