BGH - Urteil vom 18.10.2022
XI ZR 606/20
Normen:
ZPO § 304 Abs. 1; BGB § 242;
Fundstellen:
MDR 2023, 385
NJW-RR 2023, 64
WM 2022, 2421
ZIP 2022, 2567
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 30.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 1028/16
OLG Naumburg, vom 29.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 75/19

Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils i.R.e. Zahlungsanspruchs aus einem Schuldanerkenntnis; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung als Verteidigungsmittel

BGH, Urteil vom 18.10.2022 - Aktenzeichen XI ZR 606/20

DRsp Nr. 2022/17013

Zulässigkeit des Erlasses eines Grundurteils i.R.e. Zahlungsanspruchs aus einem Schuldanerkenntnis; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung als Verteidigungsmittel

Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn dies zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig wäre.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten und auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. Oktober 2020 aufgehoben.

Im Übrigen wird die Anschlussrevision zurückgewiesen.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

ZPO § 304 Abs. 1; BGB § 242;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der Beklagten Zahlung aus einem Schuldanerkenntnis vom 16. Februar 2005.