Die weitere Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. September 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 207,50 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten im Zwischenstreit über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.
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