Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 12. November 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Euro 931,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2019 zu bezahlen.
2. II. III.
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