LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.07.2020
19 Sa 26/20
Normen:
MTV Kraftfahrzeuggewerbe BW; ArbGG § 67; BGB § 203 S. 1; ZPO § 92 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 282 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 16.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 456/18

Zulässigkeit einer ElementenfeststellungsklageVerwirkung eines Anspruchs auf AusfallgeldUnzureichende Berechnungsmethode für Ausfallgeld nach MTV

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2020 - Aktenzeichen 19 Sa 26/20

DRsp Nr. 2022/4737

Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage Verwirkung eines Anspruchs auf Ausfallgeld Unzureichende Berechnungsmethode für Ausfallgeld nach MTV

1. Ansprüche auf Ausfallgeld sind teilweise verwirkt, weil diese nicht innerhalb der Ausschlussfrist des § 11 MTV Beschäftigte Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg geltend gemacht worden sind. Eine Hemmung der Frist durch Vergleichsverhandlungen ist nicht erfolgt. 2. Soweit weitere Ansprüche auf Ausfallgeld nicht verwirkt sind, so sind sie nicht schlüssig dargelegt. Denn zur Darstellung der geforderten Differenzbeträge hätte eine Summe aus den vorangegangenen zwölf Monaten an Provisionszahlungen gebildet werden müssen.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 16. Januar 2020 - 3 Ca 456/18 - teilweise abgeändert:

II. III. IV.