BGH - Urteil vom 06.02.2018
VI ZR 76/17
Normen:
KUG § 22; KUG § 23; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2018, 472
NJW 2018, 1820
VersR 2018, 554
ZUM-RD 2018, 327
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 27.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 379/15
OLG Köln, vom 19.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 15 U 88/16

Zulässigkeit einer ohne Einwilligung erfolgten Veröffentlichung von Fotos eines ehemaligen Staatsoberhauptes nach einem Großeinkauf auf dem Parkplatz eines Supermarktes; Inanspruchnahme eines Zeitungsverlages auf Unterlassung einer Bildberichterstattung; Begrenzung des Einbruchs in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

BGH, Urteil vom 06.02.2018 - Aktenzeichen VI ZR 76/17

DRsp Nr. 2018/3829

Zulässigkeit einer ohne Einwilligung erfolgten Veröffentlichung von Fotos eines ehemaligen Staatsoberhauptes nach einem Großeinkauf auf dem Parkplatz eines Supermarktes; Inanspruchnahme eines Zeitungsverlages auf Unterlassung einer Bildberichterstattung; Begrenzung des Einbruchs in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

BGB §§ 823 Abs. 1 Ah, 1004 Abs. 1 Zur Zulässigkeit einer ohne Einwilligung erfolgten Veröffentlichung von Fotos, die ein ehemaliges Staatsoberhaupt nach einem Großeinkauf auf dem Parkplatz eines Supermarktes zeigen.

Bei einer Presseberichterstattung über eine prominente Persönlichkeit bedarf es einer abwägenden Berücksichtigung der kollidierenden Rechtspositionen. Im Rahmen der Abwägung ist von maßgeblicher Bedeutung, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie lediglich die Neugier der Leser nach privaten Angelegenheiten prominenter Personen befriedigen. Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung.

Tenor