LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.10.2019
7 Sa 856/19
Normen:
ZPO § 92;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Oder, vom 29.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 913/18

Zulässigkeit einer Stufenfeststellungsklage auch außerhalb des öffentlichen DienstesMitnahme von Stufenlaufzeiten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 856/19

DRsp Nr. 2020/2155

Zulässigkeit einer Stufenfeststellungsklage auch außerhalb des öffentlichen DienstesMitnahme von Stufenlaufzeiten

Der Arbeitgeber verzichtet mit der Gehaltsabrechnung nicht auf sämtliche Einwendungen im Zusammenhang mit abrechenbaren Ansprüchen.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 29. März 2019 - 6 Ca 913/18 - teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 561,81 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Juli 2018 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 92;

Tatbestand:

Die Parteien streiten auf der Grundlage des Tarifvertrages Rettungsdienst Landkreis Oder-Spree über die Stufenzuordnung des Klägers nach Höhergruppierung.

Der am ... 1977 geborene Kläger ist seit dem 01. Mai 2007 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern im Rettungsdienst tätig. Er war zunächst als Rettungssanitäter, nach Ablegen der erforderlichen Prüfungen seit dem 01. Januar 2016 als Notfallsanitäter beschäftigt.