LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.05.2020
7 Sa 380/19
Normen:
BGB § 315; GewO § 106;
Fundstellen:
NZA-RR 2020, 556
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 03.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 281/19

Zulässigkeit einer Weisung an einen Arbeitnehmer, sein Einzelbüro zu räumen und in ein Großraumbüro umzuziehen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 380/19

DRsp Nr. 2020/10173

Zulässigkeit einer Weisung an einen Arbeitnehmer, sein Einzelbüro zu räumen und in ein Großraumbüro umzuziehen

Eine Weisung des Arbeitgebers, die einen Arbeitnehmer anweist, nach Beendigung seiner Mitgliedschaft in der Betriebsvertretung sein bis dahin innegehabtes Einzelbüro zu räumen und in ein Großraumbüro umzuziehen, da das Einzelbüro für das nunmehr gewählte Betriebsvertretungsmitglied benötigt werde, wahrt billiges Ermessen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 3. September 2019, Az.: 3 Ca 281/19, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 315; GewO § 106;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Wirksamkeit einer Weisung vom 11. Juli 2018, die vorsieht, dass der Kläger seinen Arbeitsplatz in einem Einzelbüro zu räumen und in ein Großraumbüro umzuziehen hat.

1. 2. 3. 4. 5.