LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.12.2019
10 Sa 705/19
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 64 Ca 81952/17

Zulässigkeit identischer Berufungsbegründung für verschiedene BeitragszeiträumeZulässigkeit der Klage bei notwendiger Heranziehung beigefügter Anlagen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.12.2019 - Aktenzeichen 10 Sa 705/19

DRsp Nr. 2020/1802

Zulässigkeit identischer Berufungsbegründung für verschiedene Beitragszeiträume Zulässigkeit der Klage bei notwendiger Heranziehung beigefügter Anlagen

Die Durchsetzung des materiellen Rechts soll so wenig wie möglich an Verfahrensfragen scheitern.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Januar 2019 - 64 Ca 81952/17 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.310,75 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 64 Abs. 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für die Monate August 2016 und September 2016 in Höhe von insgesamt 4.310,75 EUR.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes. Die Beklagte, die in keinem Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft organisiert ist, unterhält einen Betrieb, der Trockenbauarbeiten ausführt.