Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 4. Dezember 2019, Az.:
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der tariflichen Nachtarbeitszuschläge für im Rahmen von Nachtschichten geleistete Arbeitsstunden im Zeitraum Februar 2019 bis September 2019.
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